Onlineshops als Schuldenfalle

Das Angebot der Verbraucherzentrale ist vielfältig und wird rege genutzt – das war auch im Jahr 2022 so, auf das Wuppertals Leiterin Michelle Schüler-Holdstein mit ihren Kolleginnen und Kollegen bei einer digitalen Bilanzpressekonferenz zurückblickte

Die Umweltberatung, die Schulden- und Insolvenzberatung und die Energieberatung machen den Großteil der Arbeit der Verbraucherzentrale Wuppertal aus – alles Bereiche, in denen der Bedarf nach Information und Hilfe derzeit sehr groß ist. 2022 seien insgesamt um die 10.500 Anliegen bei der Verbraucherzentrale Wuppertal eingegangen, davon etwa 3.000, die eine Rechtsberatung erforderten. Beim landesweiten Service-Telefon, an dem auch die Mitarbeitenden der Wuppertaler Zentrale beteiligt sind, gingen noch einmal 762 Anrufe mit Wuppertaler Nummern ein. Bei Veranstaltungen, die von der Verbraucherzentrale organisiert wurden, konnten zudem um die 7.800 Menschen erreicht werden, berichtete die Leiterin Michelle Schüler-Holdstein.

Energieberatung mit größter Nachfrage

Das Thema Energiearmut sei bisher nur ein Projekt gewesen, gehört nun aber zum regulären Angebot der Verbraucherzentrale, was gerade derzeit besonders wichtig sei, berichtete Schüler-Holdstein. Denn genau in diesem Bereich gab es aufgrund des Ukraine-Krieges und der Verteuerung die größte Beratungsnachfrage. Dabei sei es um rechtliche Belange, Sparmaßnahmen und Neuerungen gegangen. So seien zum Beispiel Verträge mit Preisgarantie gekündigt oder dennoch verteuert worden. Viel Rückhalt für die Verbraucherzentrale habe es durch den Runden Tisch Energiearmut gegeben, an dem weitere Wuppertaler Institutionen sitzen, berichtete Schüler-Holdstein.

Energieberater Stefan Bürk gab bei der Pressekonferenz an, dass vor allem das Thema Photovoltaik nachgefragt wurde, wobei viele Gespräche via Telefon oder Video geführt wurden. Und auch Vorträge zum Thema seien gut besucht worden. Dabei sei es vielfach darum gegangen, Kosten und Ersparnisse zu besprechen. Zunehmend gebe es zudem Anfragen zu sogenannten Balkonkraftwerken, wobei rechtliche Fragen noch unklar seien, so Bürk.

Foto: Verbraucherzentrale NRW

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