Ab sofort können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, eine Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses über die Studentenwerke beantragen. Der Zuschuss wird bis zu einer Höhe von jeweils 500 Euro in den Monaten Juni, Juli und August 2020 gezahlt. Angesprochen werden Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, unabhängig von Alter oder Semesterzahl. Bisher wurden beim Hochschul-Sozialwerk Wuppertal (Foto: Sandra Bischoff, Abteilungsleiterin des Amtes für Ausbildungsförderung, und Fritz Berger, Geschäftsführer des Hochschul-Sozialwerks Wuppertal) etwa 1.400 Anträge gestellt. Weitere Informationen gibt es hier hier.

Foto: Franziska Faulenbach