Ab sofort können Träger sozialer Einrichtungen in Wuppertal Anträge auf Unterstützung aus dem NRW-Stärkungspakt „Gemeinsam gegen Armut“ stellen. Der beinhaltet 150 Millionen Euro, für den nach einem bestimmten Schlüssel 4,4 Millionen Euro nach Wuppertal fließen – wenn sie denn bis zum Ende dieses Jahres von der Stadt vergeben werden können.

Bis zum 31. März 2023 können Einrichtungen der Sozial- und Schuldnerberatung, der sozialen Infrastruktur sowie Programme und Maßnahmen für Einzelfallhilfe ihre Anträge über ein Formular stellen, das die Stadt beziehungsweise das Sozialamt für die Träger erarbeitet hat, um möglichst unbürokratisch vorgehen zu können, berichtete Michael Lehnen, Leiter des Sozialamts Wuppertal, bei einer digitalen Pressekonferenz.

Ziel des Stärkungspaktes ist es, dass soziale Einrichtungen trotz der Folgen der Corona-Krise und des Ukraine-Kriegs erhalten bleiben und ihre Handlungsfähigkeit ausgebaut wird. Förderfähig seien dabei Kosten für Informationsmaterialien, für den Betrieb von Einrichtungen und für Honorarausgaben für Fachkräfte sowie Ungelernte, Ehrenamtler, Studierende und Minijobber.

Aber genau dabei müsse mit dem Land geklärt werden, was tatsächlich förderfähig ist, berichtete Stefan Kühn, Stadtdirektor und Sozialdezernent der Stadt Wuppertal. Zudem sei unklar, wie man Beratungsangebote zu Energie, Schulden und anderem ausbauen soll, wenn die Personalkosten nicht mit einfließen dürften.

Nicht gefördert werden Einrichtungen, die über andere Förderungen voll finanziert werden. Auch investive Ausgaben werden nicht übernommen. Im Bereich der Einzelfallhilfen sind nur direkte Hilfen an Menschen mit finanziellen Notfällen finanzierbar, was im Einzelfall überprüft werde, wie es bei der Stadt heißt. Nachfragen werden unter der E-Mail-Adresse staerkungspakt.nrw@stadt.wuppertal.de beantwortet.