Rückkauf gelungen

Das Gemälde „Zwei Frauen (Frauen im Grünen)“ von Karl Schmidt-Rottluff kann im Von der Heydt-Museum bleiben

Das Bild aus dem Jahr 1914 gehörte spätestens seit 1924 zur Sammlung des Erfurter Schuhfabrikanten und Mäzens Alfred Hess. Jene umfasste mehr als 4.000 Werke moderner Kunst. Nach dessen Tod 1931 erbte sein Sohn Hans Hess die Sammlung, die von seiner Mutter Tekla Hess betreut wurde. Hess emigrierte mit Beginn des Nationalsozialismus aufgrund seiner jüdischen Herkunft zunächst nach Frankreich und weiter nach Großbritannien, wohin ihm seine Mutter später folgte.

Ein Teil der Sammlung wurde in die Schweiz gebracht, ein anderer Teil, zu dem auch die „Zwei Frauen“ gehörte, sollte beim Kölnischen Kunstverein eingelagert werden. Doch nach dem Krieg waren sie dort nicht mehr aufzufinden, sollten im 2. Weltkrieg verbrannt sein, teilte man im Sommer 1947 der Familie Hess mit. Das Bild von Schmidt-Rottluff hatte das damals städtische Museum Wuppertal jedoch im April des gleichen Jahres vom Kölner Kunsthändler Aloys Faust gekauft.

1950 tauchten weitere der als zerstört ausgegebenen Gemälde anlässlich eines Strafprozesses gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Kunstvereins und einen Kunstmaler aus Köln wieder auf. Kunstwerke aus dem Depot waren während des Kriegs und kurz danach entwendet und verkauft worden.

Hans Hess tauschte sich 1958 mit dem Wuppertaler Museumsdirektor Harald Seiler aus. Unter Museumsdirektor Gerhard Finckh folgten erste Recherchen zur Provenienz des Gemäldes, die die Rückgabe und den Rückkauf einleiteten – zustandegekommen durch das Entgegenkommen der Erben.

Das Bild konnte nun mit Mitteln der Freiherr-von-der-Heydt-Stiftung, der Kulturstiftung der Länder, der Ernst-von-Siemens-Kunststiftung, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kunststiftung NRW von der Erbin der Familie zurückgekauft werden. Zuvor hatte der Rat der Stadt Wuppertal die Rückgabe beschlossen und sich damit zu den „Washingtoner Prinzipien“ bekannt. Dabei handelt es sich um die „Gemeinsame Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“, heißt es beim Von der Heydt-Museum.

Abbildung: Von der Heydt-Museum Wuppertal/VG-Bild-Kunst, Bonn 2025