Schöffen dringend gesucht

Am 15. Mai 2023 endet die Bewerbungsfrist für neue Schöffen – aber es fehlen noch Bewerberinnen und Bewerber

Beim Erwachsenenstrafrecht sieht es eigentlich ganz gut aus, berichtete Karolin Monschau, bei der Stadtverwaltung Wuppertal für die Schöffenwahl in diesem Jahr zuständig, bei einem digitalen Pressegespräch. So würden 980 Schöffinnen und Schöffen gesucht, 920 hätten sich schon beworben.

Bei den Jugendschöffen sehe das jedoch anders aus: 500 müssten es werden, es gebe allerdings nur 230 Bewerbungen, also noch nicht einmal die Hälfte. Eine Hürde dafür könnte sein, dass man Erfahrung in der Jugenderziehung mitbringen müsse – wobei es schon reiche, selbst Kinder zu haben, so Monschau. Eine juristische Vorbildung braucht es für beide Ehrenämter jedoch nicht.

Schöffinnen und Schöffen haben das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Gefragt sind dabei Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen. Eine Bezahlung gibt es nicht, sondern nur einen Ersatz für Verdienstausfall, eine Fahrtkostenerstattung und eine Entschädigung für den Zeitaufwand. Schöffinnen und Schöffen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und zwischen 25 und 69 Jahre sein.

Gewählt werden insgesamt 490 Schöffen für Strafgerichtsverfahren und 250 für Jugendgerichtsverfahren – die Vorschlagliste muss jedoch die oben genannten Zahlen beinhalten.

Eingesetzt werden Hauptschöffen maximal an 12 Verhandlungstagen im Jahr, Hilfsschöffen kommen nur dann zum Einsatz, wenn die Hauptschöffen nicht können.

Wer sich noch bewerben möchte, kann das über ein Online-Formular tun, das auf der Internetseite der Stadt hinterlegt ist. Gewählt werden sie in der Ratssitzung im Juni. Am 15. August werden die Namen ans Amts- und Landgericht weitergegeben. Am 1. Januar 2024 beginnt ihre Tätigkeit. Gewählt werden sie für 5 Jahre.