Viele Fragen offen

Der Wupperverband hat auf das Jahr 2016 zurückgeblickt und Zukunftsthemen im Blick – aber genau dabei sind noch viele (finanzielle) Fragen offen

Da ist zum Beispiel das Ziel – beziehungsweise die Maßnahme zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie –, ab 2018 die Untere Wupper zu einem Lachslaichgewässer zu machen. Das werde auch finanzielle Auswirkungen haben, bei denen sich das Land beteiligen müsste, sagt Claudia Fischer, Vorsitzende des Verbandsrates des Wupperverbandes. Denn gerade wurde der Plan für die fast 270 Maßnahmen bis 2021 im Rahmen der Richtlinie vom Land Nordrhein-Westfalen verabschiedet – hinter den der Wupperverband jedoch noch einige Fragezeichen setzt.

Ganz oben auf der Liste der ungeklärten Dinge steht zum Beispiel die Umsetzung der sogenannten vierten Reinigungsstufe bei Klärwerken. So seien die Verfahren laut Fischer noch nicht ausreichend erprobt und auch die Quellen der Verunreinigung müssten mit einbezogen werden, ganz im Sinne des Verursacherprinzips. Denn die Einrichtung dieser zusätzlichen Reinigungsstufe erzeuge hohe Kosten für die Wasserverbände. Und die will man beim Wupperverband nur dann auf sich nehmen, wenn die Verfahren auch wirksam seien, so Fischer.

Mit über drei Millionen Euro Investitionen rechnet Wupperverband-Vorstand Georg Wulf, wenn alle Klärwerke des Verbandes an der Unteren Wupper (Buchenhofen, Burg und Kohlfurth) aufgerüstet werden müssten. Und dabei sei die Frage auch noch nicht beantwortet, was mit kleineren Kläranlagen ist.

Doch worum geht es bei dieser vierten Reinigungsstufe? Dabei sollen Spurenstoffe beziehungsweise Mikroverunreinigungen aus dem Wasser entfernt werden. Im Mittelpunkt stehen flüssige Rückstände, die zum Beispiel über die Toilette in die Gewässer geraten, etwa von Menschen, die Medikamente nehmen; aber auch Pflanzenschutzmittel gehören dazu. Dabei stehe jedoch noch nicht fest, welche Wirkung diese auf die Gewässermechanismen hätten, so Wulf. Auch das sei eine Frage, die erst geklärt werden müsse, bevor man die Wasserverbände in die Pflicht nehme.

Wer der Verursacher sei, könne in vielen Fällen gar nicht festgestellt werden. Sicher sei für ihn jedoch, dass die Pharma- und Chemie-unternehmen bei den Nachfolgekosten nicht ausgelassen werden dürften, betont Wulf. Zudem müssten alle einen bewussteren Umgang mit Wasser in ihrem Haushalt pflegen. Dazu gehöre für ihn auch die Verbraucheraufklärung. Medikamente in einer Toilette zu entsorgen, bezeichnet er zum Beispiel als „Wahnsinn“, weiß aber, dass das bei vielen eine gängige Praxis ist. Wulf sieht dabei also auch die Vermeidung als einen wichtigen Faktor an.

Und das nächste ungelöste Problem wartet schon, nämlich die Entfernung von Mikroplastik aus den Gewässern, das derzeit nicht vollständig herausgefiltert werden könne. Doch das sei (noch) nicht Teil der vierten Reinigungsstufe – werde aber ohne Zweifel auf die Anlagenbetreiber zukommen, heißt es beim Wupperverband.

Überhaupt ist die Ausrichtung der Kläranlagen ein großes Fragezeichen. So wird in der Anlage Buchenhofen seit 40 Jahren Klärschlamm verbrannt – aber nicht an Landwirte zur Düngung verkauft. Der gehöre im Einzugsgebiet von Großstädten auch gar nicht auf landwirtschaftliche Nutzflächen, so Wulf. Nun soll im Zuge der Schlammverbrennung Phosphor zurückgewonnen werden, denn dabei handelt es sich um einen endlichen Rohstoff, der zum Beispiel als Dünger von großem Wert ist.

Doch derzeit lohnt sich neben der üblichen Entfernung aus dem Abwasser die Rückgewinnung nicht, weil der Weltmarktpreis dafür gering, das Verfahren zur Gewinnung von Phosphor jedoch sehr teuer ist, erklärt Volker Erbe, stellvertretender Vorstand des Wupperverbandes. Für Kläranlagen einer gewissen Größenordnung würde dies in zwölf Jahren jedoch zur Pflicht. Wird die Anlage Buchenhofen saniert, sei das sicherlich ein Thema. Aber dringlicher sei beim Wupperverband derzeit eher die Frage, ob man Kooperationspartner finde, um die Anlage besser auszulasten – oder sie verkleinere.

Foto: Wupperverband/Benjamin Schaefer

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